RECHT
Medizinrecht
„Nichts ist so beständig wie der Wandel – insbesondere im Recht!“
Diese Aussage trifft insbesondere auf das Medizinrecht zu.
Unser Gesundheitssystem unterliegt einem ständigen Wandel, der es erforderlich macht, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und sein Unternehmen – von der Einzelpraxis bis zum Krankenhaus – darauf auszurichten.
Unsere Spezialisierung auf das Gebiet des Medizinrechts gewährleistet, auf den Wandel nicht nur zu reagieren, sondern durch umfassende theoretische und praktische Kenntnisse auch mitzugestalten.
- Apothekenrecht
- Arztrecht/Zahnarztrecht/Psychotherapeutenrecht
- Arzthaftungsrecht/Zahnarzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht (Niedergelassene und Klinikärzte)
- Berufsrecht der Heilberufe
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Heilmittelwerberecht
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Krankenhausrecht
- Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht
Allgemeinrecht
Weitergehende rechtliche Beratung, insbesondere:
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Immobilienrecht
- Grundstücksrecht
- Öffentliches Baurecht