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RECHT

Medizinrecht

 „Nichts ist so beständig wie der Wandel – insbesondere im Recht!“

Diese Aussage trifft insbesondere auf das Medizinrecht zu. 

Unser Gesundheitssystem unterliegt einem ständigen Wandel, der es erforderlich macht, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen und sein Unternehmen – von der Einzelpraxis bis zum Krankenhaus – darauf auszurichten. 

Unsere Spezialisierung auf das Gebiet des Medizinrechts gewährleistet, auf den Wandel nicht nur zu reagieren, sondern durch umfassende theoretische und praktische Kenntnisse auch mitzugestalten.

  • Apothekenrecht
  • Arztrecht/Zahnarztrecht/Psychotherapeutenrecht
  • Arzthaftungsrecht/Zahnarzthaftungsrecht
  • Arztstrafrecht (Niedergelassene und Klinikärzte)
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Heilmittelwerberecht
  • Kooperationen im Gesundheitswesen
  • Krankenhausrecht
  • Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht

 

Allgemeinrecht

Weitergehende rechtliche Beratung, insbesondere:

  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Immobilienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Öffentliches Baurecht 

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